Flugplatz Reglement der MG - Urdorf
|
I. Allgemeine Bestimmungen |
|
|
1.1 |
Jedes Mitglied der MGU muss von diesem Reglement Kenntnis haben und die darin aufgeführten Satzungen akzeptieren. |
|
1.2 |
Diese Regelungen gelten für den Modellflug mit Verbrennungsmotoren und Turbinen auf dem Modellflugplatz Badwis in Urdorf |
|
1.3 |
Die nachfolgenden Regelungen haben gesetzlichen Charakter und sind strikte zu befolgen. |
|
II. Lärm |
|
|
2.1 |
Die Motorflugmodelle sind mit Schall- und Zusatzschalldämpfer auszurüsten um so die best mögliche Lärmdämmung zu erreichen. Motoren ohne Schalldämpfer und Cox-Motoren dürfen auf oder in der Nähe des Modellfluggeländes nicht betrieben werden. |
|
2.2 |
Durch ein Vorstandsmitglied kann ein zu laut wirkendes Flugmodell provisorisch stillgelegt werden. Das Modell muss dann durch eine Mehrheit des Vorstandes neu beurteilt werden und wird nach einem positiven Entscheid wieder zugelassen. Dieser Entscheid ist endgültig. |
|
2.3 |
Auf einen maximal festgelegten Lärmpegel wird vorerst verzichtet. Kann aber nach Bedarf durch den Vorstand eingeführt werden. |
|
III. Flugzeiten (ausg. Segelflug) |
|
|
3.1 |
Die Flugzeiten wurden durch einen Beschluss des Gemeinderats bestimmt und sind strikte einzuhalten. Die Flugzeiten sind in zwei Saison-Flugzeiten unterteilt. |
|
3.2 |
Winter-Flugzeiten gelten vom 1. Oktober bis 30. April |
|
3.3 |
Sommer-Flugzeiten gelten vom 1. Mai bis 30. September |
|
Werktage : 08:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 20:00 Uhr |
|
|
Sonntagvormittag : 09:00 - 12:00 Uhr und 17:00 - 20:00 Uhr |
|
|
3.4 |
Während den Sommer-Schulferien gilt am Sonntag ein striktes Flugverbot |
|
3.5 |
an folgenden Feiertagen darf nicht geflogen werden. Der Flugplatz bleibt geschlossen: |
| Palmsonntag, Pfingsten, Karfreitag, Bettag, Ostern, Weihnachten | |
|
3.6 |
an folgenden Feiertagen gelten die Sonntagsflugzeiten : |
| Neujahr, Pfingstmontag, Ostermontag, Stephanstag, Auffahrt | |
|
IV. Frequenzen |
|
|
4.1 |
Die Frequenzenklammer muss bei der richtigen Frequenzzahl auf der Frequenzentafel angeklammert werden. |
|
4.2 |
Der Sender darf nur eingeschaltet werden, wenn Punkt 4.1 dieser Bestimmung erfüllt ist. |
|
4.3 |
Ist eine Frequenz x-fach belegt, so sprechen sich die Piloten untereinander ab und achten peinlichst auf ihre Kollegen. |
|
4.4 |
Nach Beendigung der Flugtätigkeit muss die Frequenzenklammer von der Frequenzentafel entfernt werden. |
|
V. Fluggelände |
|
|
5.1 |
Für die Pflege des Flugplatzgeländes ist der Platzwart verantwortlich. Er kann nach Bedarf diese Aufgabe oder ein Teil davon an weitere Mitglieder delegieren. |
|
5.2 |
Jedes Mitglied ist für die Beseitigung seiner verursachten Verunreinigungen selber verantwortlich. |
|
5.3 |
Die Zufahrt zum Flugplatz ist nur zum Aus- und Einladen der Modelle gestattet. Ansonsten gilt ein striktes Parkverbot für Auto, Motorräder und Mofa. Diese Fahrzeuge sind auf den öffentlichen Parkplätzen in der Umgebung abzustellen. |
|
5.4 |
Fahrräder dürfen nicht auf dem Flurweg oder im angrenzenden Wiesenland abgestellt werden. Sie müssen auf dem Fluggelände so geparkt werden, dass sie weder Modelle, Flugbetrieb noch Fussgänger stören oder behindern. |
|
VI. Bereitstellungsraum/Modellpark |
|
|
6.1 |
Der Bereitstellungsraum befindet sich oben und unten am Ende des Sicherheitszaunes und zwar auf der Pistenseite des Zaunes. |
|
6.2 |
Der Bereitstellungsraum dient dazu, den Motor für den bevorstehenden Flug zu starten oder einzustellen Der Motor darf nur im dafür vorgesehenen Startraum laufen gelassen werden. |
|
6.3 |
Ein Motormodell muss im Bereitschaftsraum so gesichert werden, dass es nicht unbeaufsichtigt wegrollen kann. |
|
6.4 |
Der Sicherheitszaun trennt Piste und Modellparkraum, welcher sich zwischen Flurweg und Sicherheitszaun befindet. |
|
6.5 |
Im Modellparkraum dürfen keine Motoren laufen gelassen werden. |
|
6.6 |
Wenn das Modell vom Flug zurückkehrt, so ist der Motor abzustellen, wenn das Modell die Piste verlässt. |
|
6.7 |
Für Helikopter stehen spezielle Start-/Landeplätze zur Verfügung. Der Motorstart ist gleich wie bei den Flächenfliegern. |
|
VII. Flugbetrieb |
|
|
7.1 |
Die Piloten sprechen sich vor und während des Flugbetriebes untereinander ab. Startende und landende Modelle sind laut anzukündigen. |
|
7.2 |
Die Piloten stehen während dem Flug nebeneinander, so dass eine Absprache untereinander jederzeit möglich ist. |
|
7.3 |
Auf die Sicherheit der Zuschauer und der Fussgänger ist speziell zu achten. |
|
7.4 |
Die Zuschauer dürfen weder überflogen noch im direkten Flug angeflogen werden. |
|
VIII. Flugrayon |
|
|
8.1 |
Der Flugrayon ist in Richtung Familiengärten beschränkt. Der Flugzonen-Plan ist ein Bestandteil dieses Reglements und ist unbedingt einzuhalten. |
|
8.2 |
Die Sektoren Familiengärten und bewohnte Häuser sind zu meiden und dürfen nicht überflogen werden. |
|
IX. Einhaltung |
|
|
9.1 |
Die Einhaltung dieser Bestimmung wird durch den Flugplatzchef sowie durch den übrigen Vorstand überwacht. Im übrigen ist jeder für die Einhaltung dieser Bestimmung selber verantwortlich. |
|
9.2 |
Das an der Generalversammlung vom 2. März 1998 angenommene Strafpunkte-System (siehe Flugzonen-Plan) ist ein Bestandteil dieses Reglements und wird strikte angewandt. Jeder Verstoss gegen einer dieser Satzungen wird mit Strafpunkten geahndet. |
|
9.3 |
Dieses Reglement wurde durch die Generalversammlung am 6. März 2000 angenommen und tritt sofort in Kraft. |
|
Urdorf, 6. März 2000 |
|
|
|
|
|
Der Obmann Vizeobmann Hg Siegenthaler Rolf Wyss |
|